Qualitätsvereinbarungen Videosprechstunde
12. März 2025Seit Jahresbeginn sind Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorische Sitzungen und damit auch die Einleitung einer Psychotherapie auch ausschließlich im Videokontakt möglich.
Ein persönlicher Kontakt vor Durchführung einer Videopsychotherapie ist nicht mehr erforderlich.
Nach wie vor gibt es aber die Grenze von 30% von Videoleistungen am Gesamtleistungsumfang der Leistungen aus Kapitel 35.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben nun eine neue Vereinbarung zu Videosprechstunden getroffen. Damit kommen sie einem Auftrag zur Festlegung von Qualitätsstandards aus den Digitalgesetz nach.
Viele Details zielen auf Video-Sprechstunden mit Konsiliarcharakter ab (beispielsweise dermatologische Begutachtung von Effloreszenzen). Doch auch die Durchführung von fachärztlichen Sprechstunden und Psychotherapien per Video sind betroffen.
Neu ist ein regionaler Bezug von Praxis und Patient, insbesondere bei Terminvermittlung.
Bei unbekannten Patienten muss ab dem 01.09.2025 ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren vorausgehen.
Sollte die Sprechstunde notwendige Verordnungen zur Folge haben, müssen diese am selben oder am folgenden Tag gewährleistet sein. Wenn angezeigt, muss eine zeitnahe Weiterversorgung in der Praxis in Präsenz erfolgen.
Vor allem bei der seit letztem Jahr möglichen Videosprechstunde aus dem Homeoffice wurden Bedingungen festgelegt: es muss ein dezidierter, abgeschlossener Raum mit voll ausgestattetem Telematik-Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, an den das gesamte digitale Patientenmanagement möglich ist. Außerdem muss zu Praxisöffnungszeiten diese auch telefonisch erreichbar sein bzw. die gleichzeitige telefonische Erreichbarkeit muss gewährleistet sein.
Die neuen Regelungen wurden zum 01.03.2025 in den Bundesmantelvertrag aufgenommen.
Den Vereinbarungstext findet Sie hier: https://www.kbv.de/media/sp/2025-01-23_Anlage_31c.pdf
Nützliche weitere und umfassende Informationen über die Durchführung von Videosprechstunden, explizit auch die Regelungen zur Video-Psychotherapie finden sich unter:
https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php
Mit kollegialen Grüßen
Dr. Christian Messer