Information an alle MEDI Berlin-Brandenburg-Mitglieder / Newsletter Mai 2022 Teil 1 von 3
31. Mai 2022Nachlese 126. Deutscher Ärztetag in Bremen (DÄT Newsletter 1 von 3)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
unter aktiver Beteiligung von MEDI Berlin-Brandenburg / BDPM e. V. und DGPM Landesverband Berlin-Brandenburg sind auf dem 126. Deutschen Ärztetag in Bremen wegweisende Beschlüsse gefasst worden.
Zur Digitalisierung
Der Vorstandsantrag zur Digitalisierung war von Lippenbekenntnissen geprägt, die Vorträge des Vorstandes zur Opt-Out-Lösung bei der ePA erwartungsgemäß weitgehend von wohlklingenden Ohrschmeichlern. Hierbei soll bei jedem Bürger bei Geburt automatisch eine e-PA angelegt werden, der ggfs. widersprochen werden muss. Dabei ist das Thema, wie fast alle Redebeiträge eindrücklich gezeigt haben, sehr ernst bezüglich des Datenschutzes, das Konzept der e-PA unausgereift, ein Freifahrtschein für die Politik bei der Durchsetzung der Opt-Out-Lösung viel zu früh.
Wie auf dem Hauptstadtsymposium des BDPM im November vergangenen Jahres ausführlich diskutiert wurde, ist der Ausverkauf rückverfolgbarer Daten unserer Patientinnen und Patienten nicht hinnehmbar. Die elektronische Patientenakte ist in der vorliegenden Form unausgereift. Niemand kann den Ärztinnen und Ärzten zumuten, sich durch Duzende von nicht systematisch gekennzeichneten PDF-Dateien durchzuwühlen: „Das wäre ein Albtraum für mich, so Christian Messer vor dem Plenum. „Bei mir bringen Patientinnen und Patienten Ordner mit Befunden mit, die ich sehr viel schneller sichten kann“. „Wir haben zur Kenntnis genommen, dass bei Jugendlichen während der Corona-Zeit Angst- und Zwangserkrankungen deutlich zugenommen haben. Hätten wir jetzt eine Opt-Out-Lösung, wären diese Diagnosen unlöschbar und nachverfolgbar in der Cloud gespeichert, selbst wenn die Jugendlichen mit 18 Jahren dann widersprechen werden.“ Kinder und Jugendliche sind hier ausgeliefert. Die meisten anderen Redner haben ins gleiche Horn geblasen.
Dennoch hat der Deutsche Ärztetag dem Vorstandsantrag und einer Opt-Out-Lösung mehrheitlich zugestimmt.
Daher haben wir den Antrag gestellt und durchgebracht, dass die Opt-Out-Lösung vorab rechtlich geprüft werden muss (s. Anlage Va-20). Das wird noch spannend werden! Begleiten Sie uns gerne auf diesem Weg!
E-Rezept und e-AU können nicht ohne einen erfolgreich bestandenen Feldversuch eingeführt werden (s. Anlage Va-14).
Wir stehen im Gesundheitswesen nicht für Experimente zur Verfügung!
Die gemeinsam mit dem MEDI Vorstandsmitglied Dr. Detlef Dewitz eingebrachten Anträge, alle Sanktionen zu streichen (s. Anlage Va-21) und bei der TI den Anwendernutzen in den Vordergrund zu stellen (s. Anlage Va-22), wurden ebenfalls mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Mit besten kollegialen Grüßen
Dr. Christian Messer
anlage-1-digitalisierung-kein-e-r-und-e-au-ohne-feldtest-bva14-20220530.pdf
anlage-2-digitalisierung-rechtlich-uberprufung-opt-out-bva20-20220530.pdf
anlage-3-digitalisierung-streichung-sanktionen-bva21-20220530.pdf