Information an alle MEDI Berlin-Brandenburg-Mitglieder / Newsletter Mai 2022 Teil 3 von 3

02. Juni 2022

Nachlese 126. Deutscher Ärztetag in Bremen (DÄT Newsletter 3 von 3)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unter aktiver Beteiligung von MEDI Berlin-Brandenburg / BDPM und DGPM Landesverband Berlin-Brandenburg sind auf dem 126. Deutschen Ärztetag in Bremen wegweisende Beschlüsse gefasst worden.

 

GOÄ

Nachdem der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, zur Eröffnung des 126. Deutschen Ärztetags in Bremen publikumswirksam eine Leistungslegende an den Gesundheitsminister Lauterbach übergeben hat, hat dieser schon spüren lassen, dass es weiter holpern würde.

Daher haben wir folgenden grundlegenden Beschluss gefasst:

Der 126. Deutsche Ärztetag 2022 fordert die Bundesärztekammer auf, bis spätestens 31.12.2022 das bereits ausgehandelte und mit dem PKV-Verband sowie der Beihilfe konsentierte Leistungsverzeichnis der GOÄneu inklusive der betriebswirtschaftlichen Bewertungen (konsentiert oder ärztlicherseits ermittelt) dem Bundesgesundheitsminister zu übergeben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat unverzüglich dafür Sorge zu tragen, die womöglich strittigen Inhalte einer sachgerechten Lösung zuzuführen und die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Kraft zu setzen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach wird aufgefordert, die Novellierung der GOÄ nicht weiter zu verschleppen.

Und als weitere Sicherung:

„Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat bei der Eröffnungsveranstaltung des 126. Deutschen Ärztetages 2022 eine Prüfung des ihm übergebenen Entwurfs der GOÄneu zugesagt.

Sollte der Verordnungsgeber die GOÄneu nicht bis zum 31.12.2022 in Kraft setzen, fordern die Abgeordneten des 126. Deutschen Ärztetages die Bundesärztekammer auf, die Ärzteschaft zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen (sog. Abdingung) mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3-fachen Regelsteigerungssatz nachhaltig zu informieren.

Diese Abdingung wird insbesondere für Gesprächs-, persönliche Untersuchungs- und andere zuwendungsintensive Arztleistungen verstärkt in Erwägung gezogen.

Besondere Honorarvereinbarungen sind ein Instrument in der geltenden GOÄ, um den liquidationsberechtigten Ärztinnen und Ärzten in rechtssicherer Weise die Möglichkeit auf ein angemessenes Honorar für die jeweilige Behandlung oder für die sonstige ärztliche Tätigkeit zu eröffnen.

Auch die Landesärztekammern werden dann aufgefordert, die Ärzteschaft im geltenden Rechtsrahmen über die Modalitäten und Möglichkeiten der Abdingung zu unterrichten und die Ärztinnen und Ärzte bei formalen Fragen im Zusammenhang mit besonderen Honorarvereinbarungen zu unterstützen.“

Damit ist es gelungen, erneut grundlegende Pflöcke einzurammen. Wir dürfen gespannt bleiben und begleiten selbstverständlich diesen Prozess auf allen Ebenen stringent weiter.

 

Mit besten kollegialen Grüßen

Dr. Christian Messer